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Die Zuger Treuhändervereinigung wurde 1986 gegründet.
Sie ist eine eigenständige, von überregionalen Berufsorganisationen
unabhängige, starke Interessengemeinschaft in der Region Zug und
versteht ihre Aktivitäten ergänzend zu anderen Branchenorganisationen.
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Im komplexen Umfeld von Auftraggebern, Behörden und zahlreichen
gesetzlichen Vorschriften müssen Treuhänder den verschiedensten
Interessen gerecht werden. Qualifikationskriterien für die Fachleute
dieser Dienstleistungsbranche und die Formulierung und Einhaltung von
berufsethischen Richtlinien sind deshalb unerlässlicher Voraussetzungen,
um Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen und zu wahren.
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| Qualitätssicherung | ||||||||
| Die Zuger Treuhändervereinigung hält ihre Mitglieder zur Einhaltung der Qualitätsnormen an. | ||||||||
| Aus- und Weiterbildung | ||||||||
| Die stetige fachliche Weiterbildung der Mitglieder gehört zu den zentralen Anliegen der ZTV. In enger Zusammenarbeit mit Fachexperten der Behörden oder aus der Branche veranstaltet sie mehrmals jährlich Seminare und Informationsanlässe für ihre Mitglieder. Ein Schwerpunkt auf diesem Gebiet bildet auch die Lehrlingsausbildung. Die Vereinigung organisiert Kurse und stellt Lehrer und Prüfungsexperten. | ||||||||
| Steuern und Abgaben - Vernehmlassungen | ||||||||
| - | Beobachtung steuerpolitischer Aktivitäten und Mitwirkung bei Gestaltungsmassnahmen | |||||||
| - | Berücksichtigung internationaler Einflüsse | |||||||
| - | Ausarbeitung von entsprechenden Vernehmlassungen | |||||||
| Standortwettbewerb | ||||||||
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Die ZTV setzt sich aktiv für die Vorteile eines wettbewerbsfähigen Standortes Zug ein.
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| Aufnahme in die Mitgliedschaft | ||||||||
| Grundsätzlich können alle natürlichen Personen, welche im Kanton Zug selbständig oder in der Geschäftsführung einer Unternehmung im Treuhandbereich tätig sind, beim Vorstand ein Gesuch um Aufnahme einreichen. Der Vorstand entscheidet letztendlich und ohne Begründung über Aufnahme oder Ablehnung. | ||||||||
| Voraussetzungen | ||||||||
| Alle Mitglieder müssen sich über eine höhere Ausbildung und mindestens drei Jahre Fachpraxis oder eine anderweitige gleichwertige Ausbildung und mindestens acht Jahre Berufserfahrung ausweisen können. Als Fachpraxis gelten dabei Tätigkeiten auf den Gebieten Buchführung und Rechnungswesen, Informatik, Steuern, Recht, Betriebsberatung und -organisation, Revision, Vermögensverwaltung. Zudem setzen die Vereinsstatuten für den Beitritt einen einwandfreien Ruf und einen unbescholtenen Leumund voraus. | ||||||||
| Bedingungen der Mitgliedschaft | ||||||||
| Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Berufsordnung der ZTV einzuhalten. Diese enthält im wesentlichen Richtlinien in Bezug auf die Unabhängigkeit, die Schweigepflicht, die Weiterbildungsaktivitäten und die marktüblichen Honoraransätze. Auftraggeber, Behörden und Dritte können somit bei der Zusammenarbeit mit einem ZTV-Mitglied von bestimmten fachlichen und ethischen Rahmenbedingungen ausgehen. Werden diese Ansprüche nicht mehr erfüllt, kann der Vorstand ein Mitglied ausschliessen. | ||||||||
| Kosten der Mitgliedschaft | ||||||||
| Die Kosten der Mitgliedeschaft setzt die Generalversammlung alljährlich fest. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit CHF 450.-- (1.1.2001). | ||||||||
| Statuten und Berufsordnung | ||||||||
| Die Statuten und die Berufsordnung stehen Ihnen hier zum Download als Acrobat PDF Datei zur Verfügung. | ||||||||
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