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UNSERE MITGLIEDER

Natürliche Personen, die selbstständig oder in leitender Funktion hauptberuflich im Treuhandwesen im Kanton Zug tätig sind und die in den Statuten festgelegten Anforderungen an Fachausbildung und Berufspraxis erfüllen. Ziel ist es, die Interessen und Anliegen der Treuhänder im Kanton Zug zu vertreten sowie das Ansehen des Berufsstandes zu wahren.

Anzahl Mitglieder

60

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ZUGER TREUHÄNDERVEREINIGUNG

Gerade in der Treuhandbranche spielen Vertrauen, Berufsethik und Integrität eine ebenso zentrale Rolle wie die fachlichen Qualifikationen. Die Zuger Treuhändervereinigung (ZTV) hat sich zum Ziel gesetzt, einen massgeblichen Beitrag dazu zu leisten, in der Region Zug das Ansehen dieses Berufszweigs zu wahren und zu fördern. An die Mitglieder werden nicht nur hohe Anforderungen hinsichtlich Fachausbildung und -praxis gestellt. Sie verpflichten sich überdies zur Einhaltung von ethischen Richtlinien bei der Ausübung ihres Berufes. Auf dieser Grundlage wird ein Vertrauensverhältnis zu Auftraggebern, Behörden und Dritten angestrebt und verwirklicht. Im komplexen Umfeld von Auftraggebern, Behörden und zahlreichen gesetzlichen Vorschriften müssen Treuhänder/innen den verschiedensten Interessen gerecht werden. Qualifikationskriterien für die Fachleute dieser Dienstleistungsbranche und die Formulierung und Einhaltung von berufsethischen Richtlinien sind deshalb unerlässliche Voraussetzungen, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen und zu wahren.

EIN MASSSTAB FÜR AUSBILDUNG UND BERUFSETHIK

Die Zuger Treuhändervereinigung wurde 1986 gegründet. Ihr Hauptanliegen besteht darin als Bindeglied zwischen Unternehmen, Verwaltung und Finanzdienstleistung das gegenseitige Vertrauensverhältnis zu fördern und gleichzeitig die Anliegen der Treuhänder im Raum Zug zu vertreten. Hohe Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und die Verpflichtung zur Einhaltung von allgemein anerkannten, berufsethischen Grundsätzen stehen dabei im Vordergrund. Mitglied werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, welche im Kanton Zug selbständig oder in der Geschäftsführung einer Unternehmung im Treuhandbereich tätig sind. Alle Mitglieder müssen sich über eine höhere Ausbildung und mindestens drei Jahre Fachpraxis oder eine anderweitige gleichwertige Ausbildung und mindestens acht Jahre Berufserfahrung ausweisen können. Als Fachpraxis gelten dabei Tätigkeiten auf den Gebieten Buchführung und Rechnungswesen, Informatik, Steuern und Recht, Betriebsberatung / -organisation, Revision und Vermögensverwaltung. Zudem setzen die Vereinsstatuten für den Beitritt einen einwandfreien Ruf und einen unbescholtenen Leumund voraus.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Berufsordnung der ZTV einzuhalten. Diese enthält im wesentlichen Richtlinien in Bezug auf die Unabhängigkeit, die Schweigepflicht, die Weiterbildungsaktivitäten und die marktüblichen Honoraransätze. Auftraggeber, Behörden oder Dritte können somit bei der Zusammenarbeit mit einem ZTV-Mitglied von bestimmten fachlichen und ethischen Rahmenbedingungen ausgehen. Werden diese Ansprüche nicht mehr erfüllt, kann der Vorstand ein Mitglied ausschliessen. Die stetige fachliche Weiterbildung der Mitglieder gehört zu den weiteren Anliegen der ZTV. In enger Zusammenarbeit mit Fachexperten der Behörden oder aus der Branche veranstaltet sie mehrmals jährlich Seminare und Informationsanlässe für ihre Mitglieder. Einen Schwerpunkt auf diesem Gebiet bildet auch die Ausbildung von Lernenden. Die Vereinigung organisiert Kurse und stellt Lehrer und Prüfungsexperten.

Die Zuger Treuhändervereinigung ist eine eigenständige, von überregionalen Berufsorganisationen unabhängige Institution. Sie versteht ihre Aktivitäten ergänzend zu anderen Branchenorganisationen.

MITGLIEDERLISTE

KONTAKTIEREN SIE UNS

Zuger Treuhändervereinigung ZTV

c/o MUTARA Treuhand AG
Dorfstrasse 38
CH-6340 Baar

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